

WER WIR SIND
Die Kingdom Investments Foundation („KIF“) wurde 2010 im Kanton Zug gegründet und ist als gemeinnützige Organisation bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht für Stiftungen registriert, die Teil des Eidgenössischen Departements für Inneres ist . Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fineac Treuhand Zug AG, Schweiz, erstellt den Jahresabschluss für KIF.
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Der Zweck der Stiftung ist:
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Förderung und Durchführung von Bildungs-, Kultur- und Religionsprogrammen zur Förderung des Weltfriedens, der Harmonie der gesamten Menschheit und des interreligiösen Verständnisses aller Rassen, Farben und Glaubensbekenntnisse auf der ganzen Welt;
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Förderung der interkonfessionellen und interreligiösen Harmonie zwischen allen Religionen;
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Förderung und Unterstützung des Verständnisses und der Vermittlung ethischer Grundsätze; und
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Veröffentlichen und verbreiten von Zeitungen, Büchern, Traktaten, anderen Veröffentlichungen und Medienformen weltweit, um die Zwecke der Stiftung zu fördern.
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Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck oder Gewinn.

SPENDENPOLITIK
Um sicherzustellen, dass unsere Spenden zu einem konkreten Ergebnis führen, werden wir die Unterstützung auf bestimmte Projekte konzentrieren, die dem Zweck der Stiftung entsprechen. Bei der Bestimmung der Begünstigten werden insbesondere die folgenden Grundsätze beachtet:
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Die Begünstigten geben uns umfassende und detaillierte Informationen über ihren Zweck, ihre Aktivitäten, ihre Projekte und die geplante Verwendung der Spende; und
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Die Begünstigten versichern uns, dass die Verwendung der Spende jederzeit unserem Zweck entspricht.
Der Stiftungsrat entscheidet in eigener Kompetenz und in Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck über die Begünstigten, den Betrag und die Unterstützungsart, die Spendenzahlung sowie über die Bestimmungen und Auflagen in Bezug auf Zahlungen.
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Basierend auf den den Begünstigten auferlegten Konditionen und Auflagen bezüglich Berichterstattung, werden wir die Übereinstimmung der Spende mit unserem Stiftungszweck überwachen.
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Die Daten, die die Antragsteller der Stiftung im Rahmen von Spendenanfragen zur Verfügung stellen, werden gemäß den schweizerischen Datenschutzbestimmungen behandelt.

SPENDENANFRAGE
Spendenanträge sind willkommen in der Periode zwischen 1. Januar und 30. April.
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Unser Spendenausschuss sammelt und bewertet die Spendenanträge, holt die erforderlichen Informationen über die Antragsteller ein, fordert bei Bedarf zusätzliche Informationen von den Spendenkandidaten an und erstellt die Spendenantragsunterlagen für den Stiftungsrat.
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Bitte reichen Sie Ihren kompletten Spendenantrag (in Englisch bevorzugt) per Email ein und vergewissern Sie sich, dass dieser vollständig und rechtsgültig unterzeichnet ist. Jedem Antrag muss ein Finanzbudget, ein Zeitplan und eine Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung beiliegen. Alternativ können Sie unser eigenes Antragsformular verwenden.

KONTAKTIEREN SIE UNS
The Kingdom Investments Foundation
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T : +41 41 712 30 10
F : +41 41 712 30 12
E : rdkmanager@gmail.com
A: Gotthardstrasse 3, CH-6300 Zug